Bedingungen für die Partnerschaft mit Sunology HOME-Installateuren

Gültig ab 18. November 2022

Die unter der Adresse https://sunology.eu („die Website“) zugängliche Website wird von der Firma SUNOLOGY , SAS mit einem Stammkapital von 131.256 € veröffentlicht und betrieben, eingetragen im Handels- und Firmenregister von NANTES unter der Nummer 877 740 258, mit eingetragenem Sitz in 5, Passage Robin – 44000 NANTES, und deren Kontaktdaten sind:

Diese allgemeinen Partnerschaftsbedingungen (im Folgenden „die Allgemeinen Geschäftsbedingungen“) stellen den zwischen SUNOLOGY und dem professionellen Verkäufer und Installateur von Solardächern geschlossenen Vertrag dar und regeln die Bedingungen, unter denen SUNOLOGY diesem anbietet, seine auf der Website aufgeführten Vermittlungsdienste anzubieten sowie seine weiteren Nebenleistungen zu den nachfolgend beschriebenen Bedingungen im Rahmen seines SUNOLOGY HOME-Angebots.

Da die Nutzung der von SUNOLOGY auf der Website angebotenen Online-Vermittlungsdienste diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegt, macht SUNOLOGY den Fachmann darauf aufmerksam, wie wichtig es ist, diese sorgfältig zu lesen.

 

Jede Nutzung der von SUNOLOGY auf der Website angebotenen Online-Vermittlungsdienste setzt die Annahme aller Allgemeinen Geschäftsbedingungen durch den Fachmann, seine Anerkennung der vollständigen Kenntnis dieser Bedingungen und seinen Verzicht auf die Inanspruchnahme seiner etwaigen Verkaufsbedingungen voraus.

Artikel 1. Definitionen

In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen haben die nachstehend genannten Begriffe folgende Bedeutung:

  • SUNOLOGY : bezeichnet das Unternehmen, das die Website und den Marktplatz veröffentlicht und betreibt, nämlich das Unternehmen SUNOLOGY, dessen Kontaktdaten in der Präambel der Allgemeinen Geschäftsbedingungen aufgeführt sind;

  • Kunde : bezeichnet jede volljährige natürliche oder juristische Person, die ein Einfamilienhaus besitzt, die Website und den Marktplatz nutzt und voraussichtlich direkt mit dem Installateur einen Kaufvertrag über die Lieferung und Installation von Solardächern abschließt, und zwar direkt die Transaktion findet ganz oder teilweise auf der Website statt;

  • Vertrag : bezieht sich auf den Vertrag, der zwischen SUNOLOGY und dem Installateur geschlossen wird, wenn diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen vom Installateur unterzeichnet werden;

 

  • Marktplatz : bezieht sich auf die auf der Website verfügbare Online-Plattform, über die SUNOLOGY dem Installateur Vermittlungsdienste bereitstellt und deren Zweck darin besteht, Installateure mit Kunden in Kontakt zu bringen, um Verträge über den Verkauf von Produkten abzuschließen;

 

  • Angebot: bezieht sich auf das Angebot für die Lieferung und Installation von Produkten, das der Installateur an SUNOLOGY macht und den Kunden von SUNOLOGY auf dem Marktplatz gemäß den vom Installateur an SUNOLOGY bekannt gegebenen Bedingungen im Hinblick auf den Abschluss eines diesbezüglichen Kaufvertrags anbietet zur Lieferung und Installation von Produkten;

 

  • Produkte : bezieht sich auf Photovoltaik-Solardächer namens SUNOLOGY HOME, d. h. auf dem Dach zu installierende Solarmodule, die für Privatkunden zum Eigenverbrauch mit oder ohne Stromspeicher bestimmt sind und bei denen überschüssiger Strom verkauft wird, der den Eingriff eines Installateurs erfordert an Kunden durch Installateure auf dem Marktplatz über SUNOLOGY;

  • Zusätzliche Dienstleistungen : bezieht sich auf die anderen Dienstleistungen, die SUNOLOGY dem Installateur in Ausführung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen nach Abschluss des Verkaufs mit dem Kunden erbringt;

  • Vermittlungsdienste : bezieht sich auf die von SUNOLOGY für den Installateur bereitgestellten Online-Vermittlungsdienste, die darin bestehen, ihn mit Kunden in Kontakt zu bringen, um online über SUNOLOGY Verträge über den Verkauf von Produkten direkt mit dem Kunden abzuschließen;

  • Website : bezieht sich auf die von SUNOLOGY betriebene Website, die über die Adresse https://shopsunology.com zugänglich ist und es dem Installateur über das Internet ermöglicht, auf die Vermittlungsdienste und die Zusatzdienste zuzugreifen;

  • Installateur : bezeichnet die natürliche oder juristische Person, die als Gewerbetreibender im Sinne des Verbraucherrechts handelt, und zwar für Zwecke, die in den Rahmen ihrer gewerblichen, industriellen, handwerklichen, freiberuflichen oder landwirtschaftlichen Tätigkeit fallen und die Lieferung und Installation von Solardächern durchführt;

  • Verkauf : Vertrag, der direkt zwischen dem Kunden und dem Installateur über SUNOLOGY ganz oder teilweise auf dem Marktplatz der Website geschlossen wird und sich auf den Verkauf von Produkten bezieht.

Artikel 2. Gegenstand der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen stellen den zwischen SUNOLOGY und dem Installateur geschlossenen Vertrag dar und sollen die Bedingungen festlegen, zu denen SUNOLOGY dem Installateur die Erbringung der Vermittlungsdienste und der Nebendienstleistungen anbietet.

Jede Nutzung der von SUNOLOGY auf der Website angebotenen Vermittlungsdienste setzt voraus, dass der Installateur alle Allgemeinen Geschäftsbedingungen akzeptiert, anerkennt, dass er sie vollständig kennt, und dass er auf das Recht verzichtet, etwaige Verkaufsbedingungen in Anspruch zu nehmen.

Artikel 3. Beschreibung der Vermittlungsdienste und der Rolle von SUNOLOGY

Die von SUNOLOGY angebotenen Vermittlungsdienste bestehen aus einem Online-Vermittlungsdienst, dessen Zweck darin besteht, den Kunden der Website im Rahmen ihres SUNOLOGY HOME-Angebots die Angebote für die Lieferung und Installation der Produkte des Installateurs für den möglichen Abschluss direkt dazwischen vorzulegen ein Kunde und Installateur von Fernabsatzverträgen für die Lieferung und Installation von Produkten.

Da sich SUNOLOGY auf die bloße Verbindung von Kunden und Installateuren beschränkt, fungiert SUNOLOGY lediglich als Vermittler für den Online-Verkauf von Produkten.

Folglich erkennt der Installateur an, dass SUNOLOGY lediglich als Vermittler für den Fernverkauf der Produkte des Installateurs auf der Website fungiert und in keiner Weise der Vertreter des Installateurs oder eine Partei der auf der Website direkt zwischen dem Installateur geschlossenen Kaufverträge ist und die Kunden.

Artikel 4. Bedingungen für die Registrierung des Installateurs auf dem Marktplatz

Um auf die Vermittlungsdienste zugreifen zu können, muss der Installateur auf der Website eine Registrierungsanfrage stellen, die von SUNOLOGY validiert werden muss.

  • Antrag auf Registrierung und Bereitstellung der Belege

Um auf die Vermittlungsdienste zugreifen zu können und von SUNOLOGY als Installateur bezeichnet zu werden, muss der Installateur ein Registrierungsanfrageformular auf der Website ausfüllen und SUNOLOGY bestimmte Informationen zur Verfügung stellen, damit dieser ihn besser kennenlernen kann und ihn direkt zu kontaktieren.

Diese Informationen beziehen sich auf:

  • Die Identität des Installateurs, der eine natürliche Person ist, oder eines Vertreters des Installateurs, der eine juristische Person ist: Titel, Name, Vorname;
  • Die Identität des Unternehmens des Installateurs: Firmenname, SIRET-Nummer;
  • Kontaktdaten des Installateurs: Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Postanschrift;
  • Die Beschreibung der Tätigkeit des Installateurs und insbesondere der Art der Photovoltaik-Lösungen, die er installiert (Paneele, Befestigungen/Integration, Wechselrichter/Mikro-Wechselrichter, Optimierer, elektrische Schutzkästen usw.);
  • Die Abteilungen, in denen der Installateur eingreifen kann.

Zusätzlich zu diesen Informationen muss der Installateur SUNOLOGY Folgendes zur Verfügung stellen:

  • Eine aktuelle Bescheinigung des Installateurs über den Besitz der RGE- und QualiPV-Qualitätszeichen;
  • Ein aktuelles Zertifikat, das die Absicherung des Installateurs durch eine zehnjährige Versicherung für die Errichtung von Solarkraftwerken auf sogenannten „Photovoltaik“-Dächern belegt.

Der Installateur verpflichtet sich, alle diese Informationen stets auf dem neuesten Stand zu halten, indem er SUNOLOGY jederzeit über die erforderlichen Änderungen informiert.

Um seinen Registrierungsantrag abzuschließen, muss der Installateur schließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen online lesen und unterzeichnen.

  • Bereitstellung der Kostenvoranschläge des Installateurs, die die Angebote darstellen

Bei der Beantragung der Registrierung stellt der Installateur SUNOLOGY detaillierte Angebote zur Verfügung, in denen die Bedingungen beschrieben werden, unter denen er sich verpflichtet, den Kunden auf der Website die Lieferung und Installation der Produkte anzubieten.

In diesen Angeboten müssen die vom Installateur für die Lieferung und Installation der Produkte geltenden Tarife je nach Anzahl der Paneele angegeben werden.

Diese Preise stellen anschließend die Produktangebote dar, die SUNOLOGY den Kunden auf der Website präsentiert, mit dem Ziel, direkt zwischen dem Installateur und den Kunden einen Kaufvertrag abzuschließen.

  • Vorläufiges Interview mit SUNOLOGY

Nach Ausfüllen des Registrierungsanfrageformulars und unter der Voraussetzung, dass alle Informationen ausgefüllt und alle obligatorischen Dokumente bereitgestellt wurden, wird SUNOLOGY den Installateur telefonisch unter der von ihm mitgeteilten Kontakttelefonnummer kontaktieren.

Während dieses Vorgesprächs befragt SUNOLOGY den Installateur zu den von ihm zuvor bereitgestellten Informationen und stellt sicher, dass das Profil des Installateurs den Nutzungsbedingungen der Vermittlungsdienste gemäß Artikel 5 unten entspricht.

Während dieses Gesprächs wird im gegenseitigen Einvernehmen zwischen SUNOLOGY und dem Installateur ein Interventionsgebiet des Installateurs festgelegt, das das Territorium darstellt, in dem sich die Kunden befinden, mit denen der Installateur über den Marktplatz Verkäufe abschließen kann.

  • Endgültige Registrierung des Installers

Am Ende des Vorgesprächs mit SUNOLOGY und unter der Voraussetzung, dass der Installateur ihm alle angeforderten Informationen zur Verfügung gestellt hat, kann SUNOLOGY beschließen, mit der endgültigen Registrierung des Installateurs fortzufahren.

Es steht SUNOLOGY völlig frei, nach eigenem Ermessen über die endgültige Registrierung des Installateurs zu entscheiden. Dabei wird darauf hingewiesen, dass ihre Wahl insbesondere auf ihrer Beurteilung der Übereinstimmung des Profils des Installateurs mit Folgendem basiert:

  • Alle Nutzungsbedingungen der Vermittlungsdienste gemäß Artikel 5 unten;
  • Die Tätigkeit, das Image und der Ruf von SUNOLOGY;
  • Die Bedingungen, unter denen SUNOLOGY den Abschluss des Verkaufs von Produkten auf dem Marktplatz anbietet.

Nur die endgültige Registrierung des Installateurs ermöglicht diesem den Zugriff auf die Vermittlungsdienste.

Der Installateur wird von SUNOLOGY per E-Mail über seine Entscheidung informiert, seinen Registrierungsantrag anzunehmen oder nicht.

Artikel 5. Nutzungsbedingungen der Vermittlungsdienste

Der Zugang zum Marktplatz und die Bereitstellung der Vermittlungsdienste durch SUNOLOGY an den Installateur unterliegen der Einhaltung aller in diesem Artikel vorgesehenen Bedingungen durch den Installateur.

  • Transparenz

Der Installateur muss SUNOLOGY Folgendes zur Verfügung stellen:

  • Die Bescheinigung über die Deckung durch eine zehnjährige Haftpflichtversicherung für die Installation von Photovoltaik-Solardächern, gültig für das laufende Kalenderjahr, in dem die Referenz beantragt wird;
  • Sein Schadenregister;
  • Nachweis seiner Ausbildung und Diplome.

SUNOLOGY führt außerdem eine Qualitätsbefragung durch, um die Preispolitik des Installateurs, seine Geschäftsethik und die technische Qualität seiner Arbeit zu kontrollieren.

  • Technische Fähigkeiten und Fertigkeiten

Der Installateur muss SUNOLOGY Folgendes zur Verfügung stellen:

 

  • Eine Bescheinigung über eine zehnjährige zivilrechtliche Haftung für die Installation von Photovoltaik-Solardächern mit zusätzlicher Deckungssumme, gültig für das laufende Kalenderjahr, bei der Beantragung der Registrierung;
  • Die Berufsqualifikationsnachweise „QualiPV-Modul Strom“ und „QualiPV-Modul Gebäude“ (bzw. deren Äquivalente, ausgestellt von einer staatlich anerkannten Stelle) mit einer Gültigkeitsdauer von 12 Monaten nach Antragstellung sowie die Nachweise der drei Jahre davor des Antrags auf Eintragung.

Es wird daran erinnert, dass diese Elemente vom Installateur kontinuierlich aktualisiert werden müssen, der die aktualisierten Zertifikate oder Zertifikate spontan an SUNOLOGY senden muss.

Bezüglich der technischen und menschlichen Organisation seiner Tätigkeit muss der Installateur gegenüber SUNOLOGY nachweisen, dass er:

  • Ein qualifizierter technischer Manager, der für technische Besuche zuständig ist;
  • Ein Installationsteam bestehend aus mindestens 2 qualifizierten Technikern.

Der Installateur muss SUNOLOGY alle Elemente zur Verfügung stellen, um Folgendes nachzuweisen:

  • Dass es über ausreichende Kapazitäten verfügt, um die mit dem Verkauf der Produkte verbundene Logistik zu verwalten, einschließlich der Bestandsverwaltung und der pünktlichen Lieferung;
  • Dass er die auf seinen Baustellen geltenden Sicherheitsstandards strikt einhält;
  • Dass er über die technischen, personellen und logistischen Kapazitäten verfügt, um im After-Sales technisch einzugreifen.

Schließlich muss der Installateur SUNOLOGY Folgendes zur Verfügung stellen:

  • Mindestens 10 von eigenen Kunden abgegebene Bewertungen, die zur Veröffentlichung auf dem Marktplatz genutzt werden können, mit zugehöriger Verkaufsrechnung für jede Kundenbewertung;
  • Mindestens 10 Site-Referenzen mit Fotos, die für die Veröffentlichung auf dem Marktplatz verwendet werden können, mit der zugehörigen Verkaufsrechnung für jede Site-Referenz.

  • Produktqualität

Der Installateur muss SUNOLOGY die Produktblätter der Materialien zur Verfügung stellen, aus denen das Angebot an Photovoltaik-Solardächern besteht, die er auf dem Marktplatz zum Verkauf anbietet, und die die folgenden Bedingungen erfüllen müssen:

  • Für Photovoltaikmodule:
  • Leistung: mindestens 375 Wp;
  • Technologie: Monokristallin;
  • Ästhetik: schwarzer Rahmen und Hintergrund;
  • Mindestens 10 Jahre Herstellergarantie und Garantie von mindestens 80 % der Startleistung nach 25 Jahren.

  • Für das Befestigungssystem: Derzeit gültiges ETN-Zertifikat (New Technical Survey) oder ATEC-Zertifikat (CSTB Technical Assessment) für die Verbindung mit Photovoltaikmodulen.

  • Für die Elektromontage:
  • Zentralisierter Wechselrichter: mindestens 5 Jahre Herstellergarantie;
  • Mikrowechselrichter oder -optimierer: mindestens 10 Jahre Herstellergarantie;
  • AC (/DC)-Schutzbox: mindestens 5 Jahre Herstellergarantie.

  • Für das Energiemanagement: Energiemanagementsystem, das auf der Liste der von SUNOLOGY validierten Lösungen aufgeführt ist.

  • Verkaufspreis der Produkte

  • Verkaufspreisobergrenzen

Als Händler oder selbstständiger Handwerker ist es dem Installateur freigestellt, den Preis zu bestimmen, zu dem er seine Produktangebote anbieten möchte.

Um die Wettbewerbsfähigkeit des Marktplatzes im Interesse des Installateurs und aller anderen Installateure, die Zugriff darauf haben, sicherzustellen, empfiehlt SUNOLOGY daher Höchstverkaufspreise.

Der Installateur muss gegenüber SUNOLOGY nachweisen, dass seine Angebote für die Lieferung und Montage von Photovoltaik-Solardächern den von SUNOLOGY festgelegten Höchstverkaufspreisen entsprechen.

  • Änderung der Installateurpreise

Der Installateur kann jederzeit die Preise der SUNOLOGY angebotenen Angebote für die Lieferung und Installation der Produkte für die Unterbreitung der Angebote an die Kunden unter der doppelten Bedingung ändern:

  • SUNOLOGY unter Einhaltung einer Frist von mindestens 15 Tagen vor Inkrafttreten der neuen Tarife schriftlich zu informieren;
  • Und dass die neuen Preise mit den von SUNOLOGY festgelegten Höchstverkaufspreisen übereinstimmen.

  • Wartungsdienstleistungen

Beabsichtigt der Installateur, Kunden den Abschluss eines Wartungsvertrags für die Produkte anzubieten, muss er gegenüber SUNOLOGY die von seinen Wartungsleistungen abgedeckten Kontrollpunkte und den berechneten Verkaufspreis begründen.

  • Bankfinanzierung von Produkten

Wenn der Installateur beabsichtigt, den Verkauf seiner Produkte auf dem Marktplatz mittels Zahlung per Bankfinanzierung anzubieten, liegt es in seiner persönlichen Verantwortung, zu diesem Zweck die Genehmigung einer Bank einzuholen.

Wenn der Installateur von einem Bankinstitut die Erlaubnis erhalten hat, die Zahlung seiner Produkte per Bankfinanzierung anzubieten, kann er SUNOLOGY alle Elemente, Informationen und Dokumente senden, die erforderlich sind, um Kunden über die von seiner Partnerbank angebotenen Finanzierungsbedingungen zu informieren.

  • Sicherheit

Der Installateur verpflichtet sich, während der gesamten Vertragsdauer durch Versicherungen abgesichert zu sein, die seine Berufshaftpflicht sowie seine zehnjährige Haftpflicht bei seriösen, zahlungskräftigen Versicherungsgesellschaften im Zusammenhang mit seiner Installationstätigkeit abdecken. Solardacharbeiten.

Abgesehen von der Verpflichtung des Installateurs, bei der Beantragung der Registrierung für die Vermittlungsdienste seinen aktuellen zehnjährigen Versicherungsschein vorzulegen und dann einen neuen Versicherungsschein vorzulegen, wenn der vorherige abgelaufen ist, verpflichtet sich der Installateur, SUNOLOGY nach eigenem Ermessen zur Verfügung zu stellen auf erstes Verlangen eine vollständige Kopie seines Versicherungsvertrages (z. B. bei Zweifeln über den Umfang der abgedeckten Leistungen oder die Garantieausschlüsse) oder eine Bescheinigung über den aktuellen Versicherungsschutz (z. B. für den Fall) beilegen Zweifel an einer möglichen Kündigung der zuvor vom Installateur abgeschlossenen Versicherungspolice im Laufe des Jahres bestehen).

Der Installateur erkennt an, dass SUNOLOGY sich das Recht vorbehält, ihm den Zugang zu den Vermittlungsdiensten einzuschränken oder zu verweigern, wenn SUNOLOGY Hinweise darauf erhält, dass der Installateur nicht ordnungsgemäß über die erforderliche(n) Versicherung(en) für die Errichtung von Solardächern abgesichert ist.

Es wird daran erinnert, dass in allen Fällen, in denen die Haftpflichtversicherung gemäß Artikel 1792 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuchs obligatorisch ist, der Installateur versichert sein und einen am Tag der Öffnung gültigen Versicherungsschein nachweisen muss der Baustelle, die Gegenstand des mit dem Kunden abgeschlossenen Verkaufs ist.

Schließlich räumt der Installateur SUNOLOGY ausdrücklich die Möglichkeit ein, sich bei Zweifeln über die Bedingungen des Versicherungsschutzes des Installateurs direkt an seine Versicherungsgesellschaft zu wenden.

Artikel 6. Bedingungen für die Bereitstellung von Zusatzleistungen durch SUNOLOGY

  • Inklusivleistungen

Die Nebenleistungen, zu deren Erbringung SUNOLOGY zugunsten des Installateurs als Subunternehmer verpflichtet ist, umfassen die Leistungen im Zusammenhang mit den folgenden Verwaltungsverfahren:

  • Unterstützung bei der Erstellung der Verwaltungsakte des Kunden im Hinblick auf die Beantragung einer vorherigen Arbeitsgenehmigung bei seinem Rathaus;
  • Unterstützung bei der Erstellung der Verwaltungsakte des Kunden, um einen Anschlussantrag für seine Photovoltaikanlage an das öffentliche Stromnetz zu stellen und einen Antrag auf Abschluss eines Kaufvertrags für etwaigen überschüssigen Strom zu formulieren;
  • Als Zubehör: Erhalt des CONSUEL-Zertifikats des Kunden.

Der Installateur erkennt an, dass SUNOLOGY sich das Recht vorbehält, die Zusatzleistungen ganz oder teilweise an Subunternehmer zu vergeben.

  • Ausgeschlossene Leistungen

Die Nebenleistungen, zu deren Erbringung SUNOLOGY zugunsten des Installateurs als Subunternehmer verpflichtet ist, beschränken sich strikt auf die in Artikel 6.1 beschriebenen Leistungen. oben und erstrecken sich nicht auf andere Vorteile.

Die Nebenleistungen umfassen insbesondere folgende Leistungen nicht:

  • Die Kosten für den Besuch und etwaige Gegenbesuche des CONSUEL;
  • Die Zahlung der Kaution im Sinne von Artikel 4 5° des oben genannten Dekrets vom 9. Mai 2017, die nachstehend wiedergegeben und anlässlich eines Antrags auf Anschluss an das öffentliche Stromnetz mit Antrag auf Abschluss eines Kaufvertrags für etwaigen überschüssigen Strom aus dem öffentlichen Stromnetz verlangt wird Kunde („Für Anlagen mit einer Spitzenleistung, die unbedingt größer als 9 kWp und kleiner oder gleich 36 kWp ist, wird ein Betrag von 360 € an den verpflichteten Käufer überwiesen. Für Anlagen mit einer Spitzenleistung, die unbedingt größer als 36 kWp und kleiner oder gleich ist entspricht 100 kWp, ein Betrag von 1.000 €, der an den verpflichteten Käufer gesendet wird. Der gesamte Betrag wird bei der ersten Zahlung des verpflichteten Käufers an den Produzenten zurückerstattet. Der Betrag wird auch an einen Produzenten zurückerstattet, der den Antrag gestellt hat, wenn das Projekt aufgegeben wird wenn der Anschlussvorschlag 0,4 €/Wp übersteigt. Die so eingenommenen Beträge reduzieren die dem verpflichteten Käufer zu zahlenden Gemeinwohlabgaben.“);
  • Verwaltung der Formalitäten im Zusammenhang mit der Unterzeichnung und Rücksendung des Vorschlags für den Anschluss an das öffentliche Stromnetz sowie des Vertrags über den Zugang zum Betriebsnetz durch den Kunden;
  • Die anschließende Durchführung regelmäßiger Kontrollen der Produkte und die Aufbewahrung der Dokumente, die der Kunde dem Präfekten seiner Region und der Energieregulierungskommission zur Verfügung stellen muss;
  • Wartung und Instandhaltung der Produkte des Kunden, deren Bereitstellung dem Kunden allein dem Installateur obliegt.

Artikel 7. Pflichten des Installateurs

  • Einhaltung von Vorschriften

Der Installateur verpflichtet sich, die erforderliche Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit für die Erfüllung der Kaufverträge mit den Kunden unter Einhaltung aller geltenden gesetzlichen und behördlichen Anforderungen aufzubringen.

Insbesondere verpflichtet er sich, technische Besuche beim Kunden im Einklang mit der geltenden Gesetzgebung und den Regeln der Technik durchzuführen.

  • Dienstleistungsniveau

Der Installateur verpflichtet sich, bei der Ausführung von Kaufverträgen ein Mindestmaß an Service zu gewährleisten und insbesondere:

  • Beachten Sie eine maximale Reaktionszeit nach dem Verkauf von 2 Werktagen;
  • Beachten Sie eine maximale Frist von einem Arbeitstag, um auf Anfragen von SUNOLOGY zu antworten.
  • Halten Sie sich bei den mit den Kunden vereinbarten Terminen, insbesondere beim technischen Besuch und bei den Installationsarbeiten, strikt an die Pünktlichkeit.

  • Information

Der Installateur verpflichtet sich, SUNOLOGY unverzüglich über alle Schwierigkeiten zu informieren, auf die er bei der Durchführung von Verkäufen mit Kunden stößt.

Darüber hinaus ermächtigt der Installateur SUNOLOGY ausdrücklich, sich jederzeit und direkt an die Kunden zu wenden, um Informationen über die Bedingungen, insbesondere finanzieller Art, der Durchführung des Verkaufs und die Zufriedenheit des Kunden mit den Bedingungen der Durchführung einzuholen der Verkauf.

  • Mitwirkungspflicht des Installateurs in Bezug auf Nebenleistungen

Der Installateur erkennt an, dass die ordnungsgemäße Ausführung der Zusatzdienste durch SUNOLOGY von Folgendem abhängt:

  • Vom Installateur bereitgestellte Informationen in Bezug auf den Kunden, das Angebot und/oder den Verkauf;
  • Die Vollständigkeit der Verwaltungsdateien, die der Installer an SUNOLOGY sendet.

Folglich verpflichtet sich der Installateur, Informationen vom Kunden einzuholen und alle Informationen und Dokumente zu sammeln, die für die ordnungsgemäße Erbringung der Nebenleistungen durch SUNOLOGY erforderlich sind.

Der Installateur verpflichtet sich außerdem zur Zusammenarbeit mit SUNOLOGY, indem er ihr unverzüglich die Informationen und Dokumente zusendet, die für die ordnungsgemäße Erbringung der Nebenleistungen durch SUNOLOGY erforderlich sind.

SUNOLOGY kann in keiner Weise haftbar gemacht werden für den Fall einer mangelhaften Ausführung, Verzögerung bei der Ausführung oder Nichterbringung zusätzlicher Dienstleistungen, die dem Installateur zuzuschreiben sind, insbesondere aufgrund fehlerhafter, unvollständiger oder fehlender Informationen oder Dokumente in Bezug auf den Kunden und die Produkte verkauft und/oder der Verkauf.

  • Abwerbeverbot

Dem Installateur ist es ausdrücklich untersagt, in direkten Kontakt mit Interessenten oder Kunden zu treten, mit denen er über SUNOLOGY und/oder den Marktplatz in Kontakt treten könnte oder hätte kommen können, insbesondere im Falle eines Nichtabschlusses des Verkaufs aus irgendeinem Grund den Marktplatz, um ihnen die Lieferung und/oder Installation von Produkten anzubieten, die den Produkten ähneln oder mit ihnen konkurrieren.

Diese Abwerbeverbotsverpflichtung bleibt für einen Zeitraum von sechs (6) Monaten nach Beendigung des Vertrags aus irgendeinem Grund in Kraft, außer im Falle eines alleinigen Verschuldens von SUNOLOGY und in dem Gebiet, das die Abteilung abdeckt, in der die Das Installationsprogramm ist eingerichtet.

  • Loyalität

Der Installateur geht gegenüber SUNOLOGY eine Treueverpflichtung ein, die ihn verpflichtet, alle über SUNOLOGY mit Kunden abgeschlossenen Angebote, Bestellungen und Verträge an SUNOLOGY zu senden.

  • Verantwortung des Installateurs

Der Installateur erkennt ausdrücklich an, dass die Aufgabe von SUNOLOGY im Rahmen der Vermittlungsdienste strikt auf die Online-Vermittlung beschränkt ist, um den Abschluss von Kaufverträgen direkt mit den Kunden zu ermöglichen.

Folglich ist der Installateur gegenüber den Kunden allein und in vollem Umfang für die Durchführung der Verkäufe sowie die Lieferung und Installation der Produkte verantwortlich.

Artikel 8. Finanzielle Bedingungen

Als Gegenleistung für die in Ausführung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen erbrachten Vermittlungsleistungen verpflichtet sich der Installateur, SUNOLOGY eine Provision zu den nachstehend aufgeführten Bedingungen zu zahlen.

Bei jedem Abschluss eines Verkaufs zwischen dem Installateur und dem Kunden über den Marktplatz schuldet der Installateur gegenüber SUNOLOGY eine Provision in Höhe von 15 % ohne Steuern des Gesamtbetrags. Mehrwertsteuer des Verkaufs.

Das Recht auf Provision erwirbt SUNOLOGY mit dem endgültigen Abschluss des Verkaufs zwischen dem Installateur und dem Kunden, d. h. wenn der Kunde dem Installateur den Auftrag erteilt oder gegebenenfalls mit der Annahme des vom Installateur vorgeschlagenen Kostenvoranschlags durch den Kunden .

Die Provision wird jedes Mal fällig, wenn der Installateur die vom Kunden im Rahmen der Ausführung des Verkaufs geschuldeten Beträge erhält. SUNOLOGY wird dem Installateur dann eine Rechnung über seine Provision ausstellen und senden.

Artikel 9. Zahlungsverzug oder Nichtzahlung

Jede Verzögerung bei der Zahlung der vom Installateur geschuldeten Beträge über die in der ihm zugesandten Rechnung angegebene Zahlungsfrist hinaus führt automatisch dazu, ohne jegliche Formalität oder vorherige formelle Mitteilung und unbeschadet aller anderen Klagemöglichkeiten, zu deren Einleitung SUNOLOGY berechtigt wäre :

  • Die Zahlung einer pauschalen Entschädigung für die Wiederherstellungskosten in Höhe von 40 €, wobei SUNOLOGY sich das Recht vorbehält, vom Installateur gegen Vorlage entsprechender Belege eine zusätzliche Entschädigung zu verlangen, wenn die tatsächlich entstandenen Wiederherstellungskosten diesen Betrag übersteigen;
  • Die Anwendung von Verzugszinsen in Höhe des vertraglichen Zinssatzes entspricht dem gesetzlichen Zinssatz zuzüglich 5 Punkten.

Im Falle einer anhaltenden Nichtzahlung einen (1) Monat nachdem eine formelle Mahnung per Einschreiben mit Rückschein an den Installateur erfolglos geblieben ist, behält sich SUNOLOGY das Recht vor, die Bereitstellung von Vermittlungsdiensten einzuschränken oder auszusetzen oder den Vertrag zu kündigen. unbeschadet etwaiger sonstiger Schäden, die SUNOLOGY dadurch geltend machen kann.

Artikel 10. Dauer

 

Der zwischen SUNOLOGY und dem Installateur geschlossene Vertrag, der sich aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen zusammensetzt, wird auf unbestimmte Zeit ab dem Datum seiner Unterzeichnung durch den Installateur geschlossen.

Folglich kann jede der Parteien das Vertragsverhältnis jederzeit kündigen, ohne ihre Entscheidung begründen zu müssen, jedoch unter der Bedingung, dass sie eine Kündigungsfrist von zwei (2) Monaten vor der wirksamen Beendigung des Vertragsverhältnisses einhält, beginnend mit dem Erhalt der Kündigung die per Einschreiben versandte Mitteilung mit Rückschein der Partei, die beabsichtigt, den Vertrag zu kündigen, und Angabe ihrer Absicht.

Artikel 11. Fehlen territorialer Exklusivität

Der Installateur erkennt an, dass SUNOLOGY ihm im Rahmen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, insbesondere im Zusammenhang mit Online-Vermittlungsdiensten, keinerlei territoriale Exklusivität jeglicher Art einräumt.

Artikel 12. Unabhängigkeit des Installateurs

Der Installateur übt seinen Beruf in völliger Unabhängigkeit und Freiheit gegenüber SUNOLOGY aus, wobei SUNOLOGY lediglich eine Vermittlerrolle einnimmt, um dem Installateur den Abschluss von Verkäufen mit den Kunden zu ermöglichen.

In seiner Eigenschaft als selbständiger Händler oder Handwerker übernimmt der Installateur alle mit der Ausübung seiner Tätigkeiten zur Durchführung der Verkäufe verbundenen Kosten und im Allgemeinen alle mit einer selbständigen Tätigkeit verbundenen Kosten, einschließlich Steuern, Abgaben und Sozialabgaben Gebühren.

In seinen Beziehungen mit Kunden verpflichtet sich der Installateur sicherzustellen, dass bei den Kunden keine Verwirrung über seinen unabhängigen Status und die Tatsache entsteht, dass:

  • SUNOLOGY ist weder Lieferant noch Installateur der Produkte und ihre Rolle beschränkt sich auf die Vermittlung zwischen dem Installateur und dem Kunden;
  • Der Verkauf kommt direkt zwischen dem Installateur und dem Kunden zustande;
  • Die Produkte werden ausschließlich vom Installateur geliefert und installiert.

Artikel 13. Haftung von SUNOLOGY

Die Haftung von SUNOLOGY kann nur bei nachgewiesenem Verschulden oder Fahrlässigkeit entstehen und ist auf den direkten Schaden beschränkt, der dem Installateur entstanden ist, mit Ausnahme jeglicher indirekter und/oder immaterieller Schäden jeglicher Art, wie insbesondere Chancenverluste von Kunden , der Folgen der Nutzung, des kommerziellen Schadens oder des Verlusts von Daten und/oder Dateien.

In jedem Fall darf für den Fall, dass SUNOLOGY haftbar gemacht wird, der Gesamtbetrag aller ihr in Rechnung gestellten Beträge den Gesamtbetrag der Provisionen, die der Installateur SUNOLOGY ab dem ersten Tag des Jahres des Eintritts des betreffenden auslösenden Ereignisses schuldet, nicht überschreiten und der Tag des Eintretens des letzteren.

Darüber hinaus kann SUNOLOGY in keiner Weise für die Folgen verantwortlich gemacht werden, die sich aus einer Aussetzung oder Unterbrechung der Website oder der Vermittlungsdienste, insbesondere aus Gründen der Wartung oder Aktualisierung, ergeben können.

Artikel 14. Einschränkung oder Aussetzung der Vermittlungsdienste oder Kündigung des Vertrags

  • Gründe

SUNOLOGY behält sich das Recht vor, den Zugang des Installateurs zu den Vermittlungsdiensten einzuschränken, insbesondere die Präsentation der Produktangebote des Installateurs auf dem Marktplatz zu verweigern, den Zugang des Installateurs zu sperren oder den Vertrag in folgenden Fällen vorzeitig zu kündigen:

  • Für den Fall, dass SUNOLOGY Kenntnis von einer oder mehreren Änderungen der Nutzungsbedingungen der in Artikel 5 oben genannten Vermittlungsdienste oder der Nichteinhaltung einer oder anderer dieser Bedingungen erlangt;
  • Im Falle der Abwesenheit des Installateurs beim ersten technischen Besuch in den Räumlichkeiten des Kunden, obwohl der Installateur den Kunden zuvor über seine Verfügbarkeitstermine informiert hatte;
  • Im Falle einer besonders schwerwiegenden oder wiederholten Nichteinhaltung der vom Installateur dem Kunden mitgeteilten Frist für die Lieferung und Installation der Produkte;
  • Im Falle wiederholter Feststellungen schlechter Verarbeitung oder mangelnder Konformität der Produkte mit den Anforderungen, die im von SUNOLOGY durchgeführten technischen Audit der Produkte nach der Installation festgelegt wurden;
  • Bei wiederholten Vorbehalten nach Erhalt der Installationsarbeiten für die Produkte des Installateurs;
  • Im Falle eines Verstoßes bei der Ausführung des Kaufvertrags mit dem Kunden, der mit dem Image und dem Ruf von SUNOLOGY unvereinbar ist;
  • Im Falle der Nichteinhaltung einer der in Artikel 7 oben genannten Pflichten des Installateurs;
  • Bei anhaltender Nichtzahlung innerhalb eines Monats, nachdem eine Mahnung per Einschreiben mit Rückschein an den Installateur erfolglos geblieben ist;
  • Im Falle einer Vielzahl von Kommentaren, die von Kunden auf dem Marktplatz zu den Angeboten und/oder den Produkten des Installateurs oder vom Installateur selbst abgegeben werden und die die schlechte Qualität oder Nichtkonformität der Produkte oder die schlechte Ausführung der zuvor vom Installateur abgeschlossenen Verkäufe belegen Installateur.

  • Form- und Zeitvorgaben

SUNOLOGY verpflichtet sich, dem Installateur die Gründe für seine Entscheidung, die Bereitstellung der Vermittlungsdienste einzuschränken oder auszusetzen oder den Vertrag zu kündigen, per E-Mail und innerhalb der nachstehenden Fristen zuzusenden:

  • Vor Inkrafttreten seiner Entscheidung oder spätestens mit Inkrafttreten im Falle einer Einschränkung oder Aussetzung der Bereitstellung der Vermittlungsdienste;
  • Mindestens 30 Tage vor Inkrafttreten seiner Entscheidung im Falle einer Vertragskündigung.

Die im vorherigen Absatz vorgesehene Kündigungsfrist von 30 Tagen gilt jedoch nicht und SUNOLOGY kann den Vertrag in den folgenden Fällen von Rechts wegen kündigen, indem ein formelles Kündigungsschreiben an den Installateur gesendet wird:

  • Wenn SUNOLOGY einer gesetzlichen oder behördlichen Verpflichtung unterliegt, die Bereitstellung aller seiner Dienste in einer Weise zu beenden, die es ihr nicht ermöglicht, diese Kündigungsfrist einzuhalten;
  • Wenn SUNOLOGY ein Kündigungsrecht aus einem zwingenden Grund ausübt, der im französischen Recht in Übereinstimmung mit dem Recht der Europäischen Union vorgesehen ist;
  • Wenn SUNOLOGY nachweist, dass der Installateur wiederholt gegen die allgemeinen Vertragsbedingungen verstoßen hat;
  • Im Falle wiederholter Verstöße oder im Falle eines besonders schwerwiegenden Verstoßes gegen eine der in den Artikeln 5 und 7 oben genannten Pflichten und insbesondere im Falle der Feststellung von SUNOLOGY, dass der Installateur zehn Jahre lang keinen Versicherungsschutz hat Haftpflichtversicherung für die Installation von Solardächern.

Artikel 15. Änderung

SUNOLOGY behält sich das Recht vor, jederzeit Änderungen an diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorzunehmen.

Diese Änderungen gelten für den Installateur nach Ablauf einer Frist von 15 Tagen nach der schriftlichen Mitteilung, die SUNOLOGY an ihn richtet.

Artikel 16. Abtretungsrecht

SUNOLOGY behält sich das Recht vor, die sich aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ergebenden Rechte und Pflichten ganz oder teilweise auf Dritte zu übertragen, sofern sie zu denselben Bedingungen oder zumindest zu nicht weniger vorteilhaften Bedingungen übertragen werden das Installationsprogramm.

Artikel 17. Sonstige Bestimmungen

Sollte eine der Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen aufgrund eines Gesetzes, einer Verordnung oder aufgrund einer rechtskräftigen Gerichtsentscheidung für nichtig oder unanwendbar erklärt werden, gilt sie als ungeschrieben und die anderen Bestimmungen bleiben in Kraft.

Die Tatsache, dass SUNOLOGY zu einem bestimmten Zeitpunkt von einer der Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen keinen Gebrauch macht, kann nicht als Verzicht auf die Inanspruchnahme dieser Bestimmung ausgelegt werden.

Artikel 18. Persönliche Daten

Der Installateur wird darüber informiert, dass die ihn betreffenden personenbezogenen Daten, die er SUNOLOGY im Rahmen der Ausführung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen möglicherweise zur Verfügung gestellt hat, einer automatisierten Verarbeitung unterliegen, die unter der Verantwortung von SUNOLOGY als Datenverantwortlicher für die folgenden Zwecke durchgeführt wird :

  • Verwaltung des Vertragsverhältnisses mit dem Installateur, wobei diese Verarbeitung für die Ausführung der Vermittlungsdienste und der Nebendienstleistungen oder für die Ausführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich ist, die auf Wunsch des Installateurs ergriffen werden;
  • Durchführung kommerzieller Prospektionsvorgänge und kommerzieller Statistiken, wobei diese Verarbeitung durch die Verfolgung des berechtigten Interesses von SUNOLOGY und insbesondere die Optimierung seiner kommerziellen Aktivitäten gerechtfertigt ist.

Die von SUNOLOGY im Rahmen des Vertragsschlusses abgefragten personenbezogenen Daten sind für die Vertragsabwicklung und die Erbringung der Vermittlungsleistungen und Nebenleistungen sowie für die Erstellung von Rechnungen erforderlich. Wenn sie nicht vom Installateur bereitgestellt werden, können die Vermittlungsdienste und Zusatzdienste nicht ordnungsgemäß ausgeführt werden.

Die Empfänger der personenbezogenen Daten des Installateurs sind:

  • SUNOLOGIE;
  • Die Kunden, an die SUNOLOGY verpflichtet ist, die Daten des Installateurs zu übermitteln, um die Präsentation der Angebote und den Abschluss der Verkäufe auf dem Marktplatz zu ermöglichen;
  • Die externen Dienstleister von SUNOLOGY, die an der Verwaltung der personenbezogenen Daten der Installateure beteiligt sind, und insbesondere ihre IT-Dienstleister zur Verwaltung des Betriebs und der Wartung der Website und des Marktplatzes.

Die personenbezogenen Daten des Installateurs werden für die Dauer des Vertragsverhältnisses sowie für die zum Vertragsnachweis erforderlichen Daten für einen Zeitraum von 10 Jahren ab Ende des Vertragsverhältnisses und für die übrigen Daten für einen Zeitraum von 3 Jahren gespeichert .

Der Installateur wird darüber informiert, dass er in Bezug auf die ihn betreffenden personenbezogenen Daten ein Recht auf Zugang, Berichtigung, Übertragbarkeit, Löschung, Einschränkung und Widerspruch gegen deren Verarbeitung sowie das Recht hat, allgemeine und spezifische Richtlinien festzulegen, die die von ihm beabsichtigte Art und Weise festlegen seine Rechte nach seinem Tod wahrzunehmen. Diese Rechte können vom Installateur jederzeit ausgeübt werden, indem er SUNOLOGY per E-Mail oder Post kontaktiert.

Der Installateur wird außerdem darüber informiert, dass er das Recht hat, eine Beschwerde bei der CNIL einzureichen.

Wenn der Installateur SUNOLOGY personenbezogene Daten Dritter zur Verfügung stellt, erklärt er sich mit SUNOLOGY einverstanden, zuvor die ausdrückliche und informierte Zustimmung der von diesen Daten betroffenen Dritten eingeholt zu haben.

Artikel 19. Anwendbares Recht – Gerichtsstand

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegen französischem Recht.

Alle Streitigkeiten, zu denen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen hinsichtlich ihrer Gültigkeit, ihrer Auslegung, ihrer Ausführung, ihrer Beendigung, ihrer Folgen und Folgen führen könnten, werden ausschließlich dem Handelsgericht von NANTES (44), FRANKREICH , vorgelegt, sowohl im Eilverfahren als auch im Eilverfahren in der Sache, und dies ungeachtet mehrerer Parteien oder Gewährleistungsansprüche, ohne dass eine in den Unterlagen des Installateurs enthaltene Gerichtsstandsklausel die Anwendung dieser Klausel verhindern könnte.

Datum und Unterschrift des Installateurs